BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Niedenstein!

Mobilfunkmast in Metze - GRUENE für Transparenz!

Kürzlich gab es einen kleinen Hinweis im Chattengau-Kurier vom 09. März 2022 auf die geplante Aufstellung eines Mobilfunkmastes in der Gemarkung. Besorgte Bürger*innen baten um Aufklärung.

Bekannt ist, dass der Mobilfunkmast eine voraussichtliche Höhe von 40 Metern haben soll. Als Standort wurde angegeben: ”Ortausgang Richtung Besse, in nördlicher Richtung”.

Die Niedensteiner GRÜNEN haben zwischenzeitlich einen Fragenkatalog in der letzten Stadtverordnetenversammlung (10.03.22) eingebracht, um für Transparenz zu sorgen. Erst nach vollständiger Information ist eine Meinungsbildung möglich.

Bürgermeister Frank Grunewald versicherte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass er die Fragen umgehend beantworten wird.

 

Die Fragen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind:

  1. Wo soll der geplante Mobilfunkmast in der Gemarkung Metze aufgestellt werden (genauer Standort)?
  2. Wer hat den Bauantrag gestellt?
  3. Wer ist der Betreiber der Anlage?
  4. Wie hoch soll der Mobilfunkmast werden?
  5. Wieviele Sendeanlagen können installiert werden?
  6. Welche Mobilfunkanbieter wollen den Mobilfunkmast nutzen?
  7. Wie weit ist die Entfernung von der Ortsgrenze, vom Baugebiet und dem letzten Wohnhaus zum geplanten Mobilfunkmast?
  8. Im Rahmen der kommunalen Planung wurde festgestellt, dass es in der gesamten Gemarkung von Niedenstein keinen Standort für Windkraftanlagen gibt. Hintergrund dafür ist: Unsere Landschaft wird durch zahlreiche Basaltkuppen geprägt. Ein Mobilfunkmast würde dieser Sichtweise widersprechen. Wird der Magistrat Widerspruch einlegen, um die Besonderheit der Basaltkuppen zu schützen?
  9. Ist mit Strahlenbelastungen zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe? Gibt es Auflagen? Gibt es Berechnungen?
  10. Ist eine Bürgerversammlung in Metze geplant, um die Bürger zu informieren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
  11. Wann wird die Planung öffentlich? (Bekanntmachung)
  12. Wann beginnt das Anhörungsverfahren?
  13. Seit wann hat die Stadtverwaltung Kenntnis von der Planung des Mobilfunkmastes?
  14. Warum wurde die Stadtverordnetenversammlung bzw. der Ausschuss noch nicht informiert, um eine Stellungnahme zum Projekt abgeben zu können?
  15. Wann erfolgte bzw. erfolgt die öffentliche Bekanntmachung? (Beginn der Rechtsmittelfrist)

 

Foto: Jörg Warlich

Mobilfunkmast in Metze - GRUENE für Transparenz!

10.03.22 –

Kürzlich gab es einen kleinen Hinweis im Chattengau-Kurier vom 09. März 2022 auf die geplante Aufstellung eines Mobilfunkmastes in der Gemarkung. Besorgte Bürger*innen baten um Aufklärung.

Bekannt ist, dass der Mobilfunkmast eine voraussichtliche Höhe von 40 Metern haben soll. Als Standort wurde angegeben: ”Ortausgang Richtung Besse, in nördlicher Richtung”.

Die Niedensteiner GRÜNEN haben zwischenzeitlich einen Fragenkatalog in der letzten Stadtverordnetenversammlung (10.03.22) eingebracht, um für Transparenz zu sorgen. Erst nach vollständiger Information ist eine Meinungsbildung möglich.

Bürgermeister Frank Grunewald versicherte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass er die Fragen umgehend beantworten wird.

 

Die Fragen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind:

  1. Wo soll der geplante Mobilfunkmast in der Gemarkung Metze aufgestellt werden (genauer Standort)?
  2. Wer hat den Bauantrag gestellt?
  3. Wer ist der Betreiber der Anlage?
  4. Wie hoch soll der Mobilfunkmast werden?
  5. Wieviele Sendeanlagen können installiert werden?
  6. Welche Mobilfunkanbieter wollen den Mobilfunkmast nutzen?
  7. Wie weit ist die Entfernung von der Ortsgrenze, vom Baugebiet und dem letzten Wohnhaus zum geplanten Mobilfunkmast?
  8. Im Rahmen der kommunalen Planung wurde festgestellt, dass es in der gesamten Gemarkung von Niedenstein keinen Standort für Windkraftanlagen gibt. Hintergrund dafür ist: Unsere Landschaft wird durch zahlreiche Basaltkuppen geprägt. Ein Mobilfunkmast würde dieser Sichtweise widersprechen. Wird der Magistrat Widerspruch einlegen, um die Besonderheit der Basaltkuppen zu schützen?
  9. Ist mit Strahlenbelastungen zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe? Gibt es Auflagen? Gibt es Berechnungen?
  10. Ist eine Bürgerversammlung in Metze geplant, um die Bürger zu informieren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
  11. Wann wird die Planung öffentlich? (Bekanntmachung)
  12. Wann beginnt das Anhörungsverfahren?
  13. Seit wann hat die Stadtverwaltung Kenntnis von der Planung des Mobilfunkmastes?
  14. Warum wurde die Stadtverordnetenversammlung bzw. der Ausschuss noch nicht informiert, um eine Stellungnahme zum Projekt abgeben zu können?
  15. Wann erfolgte bzw. erfolgt die öffentliche Bekanntmachung? (Beginn der Rechtsmittelfrist)

 

Foto: Jörg Warlich

Termine

Ortsverband-Sitzungen, jeweils ab 19.30 Uhr im Bürgerhaus Wichdorf (Chattenkeller):

04.11.
02.12.

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